Registrierungspflicht: Ab heute Samstag gibt es Prepaid-SIMs nur noch mit Ausweis


Ab Samstag (1. Juli 2017) müssen alle neue Prepaid-SIM-Karten mit Vorlage eines Ausweises aktiviert werden. 
Die Bundesregierung schließt im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung ein "Sicherheitsloch": Ab Samstag dürfen Mobilfunkprovider eine Prepaid-SIM nur noch dann aktivieren, wenn der Kunde einen Ausweis vorlegt. Diese Ausweisdaten muss der Provider erfassen. Mit Spaß-Namen wie Donald Duck konnten Prepaid-Karten also nur noch bis gestern - Freitag gekauft werden.

Die Regelung betrifft aber nur neue Prepaid-SIM-Karten. Bereits aktivierte SIM-Karten sind von der Änderung NOCH nicht betroffen, eine Nacherfassung oder Prüfung der Daten ist derzeit nicht geplant. (Anm.: In Spanien mussten nach einiger Zeit auch alle ältere Prepaid-SIM nach-registriert werden.) Bei Laufzeitverträgen geht der Gesetzgeber ohnehin davon aus, dass die Provider die Daten schon im eigenen Interesse prüfen und korrekt erfassen. ...

Die Erfassung geschieht bei den Mobilfunkanbietern im Ladengeschäft, bei den Lebensmitteldiscountern und im Online-Handel üblicherweise per Video-Ident am Smartphone, Tablet oder PC mit Webcam. Eine solche Erfassung erhöht die Kosten für die Anbieter weiter – sie haben aber bereits angekündigt, dass die Preise für Prepaid-SIM-Karten derzeit nicht erhöht werden sollen. 

Ob das die Sicherheit Im Lande erhöht? 
Es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten zu telefonieren, SMS zu schreiben etc. - überhaupt für kriminelle Personen und Terroristen. Hier kommen auch gestohlene Handys und ausländische SIM-Karten zum Einsatz. Es geht scheinbar mehr darum die Kontrolle über die Bürger und deren Bewegungen aufzuzeichnen und den einzelnen zuzuordnen.


 

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