von Fragolin
April, April.
Alles nur ein Irrtum.
Eine laut Anschober „bizarre Diskussion“ um, wie Kurz schnippisch anmerkte, „juristische Spitzfindigkeiten“.
Es gab also niemals eine Einschränkung, den öffentlichen Raum zu betreten, und es ging niemals darum, sich nur noch „die Beine vertreten“ zu dürfen und ansonsten nur zu bestimmten Arbeiten und lebensnotwendigen Besorgungen das Haus zu verlassen. Es war alles nicht so gemeint, nur eine Empfehlung und niemals ein exekutierbares Gesetz.
Das liest sich in der „Kleinen Zeitung“ vom 16. März 2020 so:
Die neuen „Verkehrsbeschränkungen“ werden von der Exekutive überwacht. [...]Ab heute sollen ja alle ihren Wohnungen bleiben, die nicht unaufschiebbare Berufsarbeit oder notwendige Besorgungen zu erledigen haben oder anderen Menschen helfen müssen.“
Ja, das klingt noch nach einer Empfehlung, auch wenn hier schon die Polizei als einschüchternder „Überzeuger“ eingesetzt wird:
„Die Exekutive setzt zunächst auf Information: „Wir informieren über alle Kanäle darüber, dass die Leute zu Hause bleiben sollen“, sagt Christoph Grill vom Journaldienst der steirischen Landespolizeidirektion.“
Doch dann wird nachgekellt, und ich frage mich, wie ein nicht Jus-studierter Normalbürger das anders verstehen soll als eine unverhohlene Drohung mit Staatsgewalt:
„In weiterer Folge werde auch gestraft.“
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Ein Hoppala?
Wie schrieb „k.at“ am 17. März 2020:
„Um das Schlimmste zu vermeiden, hat die Regierung harte Maßnahmen ergriffen: Das öffentliche Leben wurde auf ein Minimum beschränkt, die sozialen Kontakte eng begrenzt.“
Nein, nicht „die Regierung hat empfohlen“ sondern die Regierung hat harte Maßnahmen gesetzt und die sozialen Kontakte eng begrenzt. Das liest sich eindeutig. Das ist keine Empfehlung für lesende Normalbürger, das ist eine klare Anweisung.
„Die Menschen sind zwar angehalten, möglichst zu Hause zu bleiben - aber man darf das Haus nicht nur für die Arbeit, den Einkauf oder Hilfe für Andere verlassen, sondern auch zum Spazierengehen allein oder mit den Menschen, mit denen man zusammenlebt. Bei Verstößen gegen die Regeln könnte die Polizei streng strafen.“
Also ausschließlich die genannten Gründe plus „Spazierengehen“, aber nicht, um andere zu besuchen oder zu rein privaten „Corona-Partys“ wie in Gamlitz zu besuchen, die plötzlich niemals verboten gewesen sein sollen. Ist doch ganz klar formuliert, oder? Und plötzlich gab es niemals eine Einschränkung sondern nur „Empfehlungen“? Nein, das verwendete Wort heißt DARF. Auch wie hier nochmal:
„Alle ÖsterreicherInnen sind angehalten, daheim zu bleiben. Verlassen werden dürfen Haus oder Wohnung nur für die Arbeit (wenn Homeoffice nicht möglich ist), die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse (Lebensmitteleinkauf, Arzt- oder Therapiebesuch, Geldabheben und Versorgung von Tieren), Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Menschen und Bewegung im Freien alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammenwohnt.“
Alles Fake? Niemals war das DÜRFEN eingeschränkt, sondern es gab immer nur ein EMPFEHLEN? Eine Empfehlung, bei deren Nichtbefolgung bis zu 3.600 Euro Strafe angedroht und in vielen Fällen auch verhängt wurden? Alles nur ein Missverständnis, eine juristische Spitzfindigkeit?
„Nach der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ist es - zunächst bis 13. April - grundsätzlich verboten, den öffentlichen Raum zu betreten.“
in direktem Zusammenhang mit der Aussage:
„Die Polizei werde konsequent gegen jeden vorgehen, der sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen hält - es drohen Strafen von bis zu 3.600 Euro.“
Fettsetzung nicht von mir sondern von der Zeitung, um klar zu machen, was demjenigen droht, der gegen Anweisungen zu verstoßen wagt, die es plötzlich gar nicht so gegeben haben soll.
Und noch besser: es wird jetzt nach der Poolparty der schwarzen Bonzen und Kurz-Spender plötzlich ganz offen zugegeben, dass es niemals eine Einschränkung im privaten Bereich gab. Nicht eine Sekunde. Kann man kaum glauben, wenn man die „Niederösterreichischen Nachrichten“ vom 22. März 2020 liest:
„Das Feiern auf einem privaten Anwesen wurde von aufmerksamen Anrainern wahrgenommen und der Exekutive gemeldet. Die Partygäste haben laut Baumschlager getrunken unter dem Motto einer „Corona-Party“. Die Polizei rückte sofort aus und setzte dem Treiben ein Ende. Vier Personen wurden angezeigt. „Natürlich fahren wir umgehend hin, aber durch solche Aktionen gefährden die Partymacher nicht nur sich selbst und ihre Begleiter, sondern auch die Einsatzkräfte“, gibt Baumschlager zu bedenken. Für Verstöße gegen das Epidemiegesetz drohen Strafen bis zu 3.600 Euro. „Wie bedanken uns aber, dass ein Großteil der Bürger vorbildlich ist“, so Baumschlager, der auch bittet, das Wahrnehmen solcher Verstöße der Polizei umgehend zu melden.“
Verfassungswidriger Eingriff in die freien Bürgerrechte, widerrechtliches Stürmen von Privatgrund, widerrechtliche Androhung verfassungswidriger Willkür-Strafen und als Sahnehäubchen der „neuen Normalität“ unter dem Kurz-Kogler-Regime der offene Aufruf zum Denunziantentum, Vergehen sofort der Exekutive zu melden, die niemals Vergehen waren und bei denen der Zugriff der Exekutive ein verfassungswidriger Eingriff in die Bürgerrechte darstellt. Uiuiui, was für ein tolles Regime, das sich da gerade als die großen Retter des Hauses darstellt, das sie aus Angst vor einer Mäuseplage niedergebrannt haben.
„Für die Verdächtigen im Zusammenhang mit den Corona-Partys folgen nun Anzeigen. Geldstrafen in der Höhe von jeweils bis zu 3.600 Euro folgen. Festgelegt wird der Betrag von den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden.“
So frohlockt die Giebelkreuzpostille „Kurier“ am gleichen Tag über die harte Bastonade für die Schwerverbrecher der „Corona-Party“. Nicht „Geldstrafen könnenfolgen“ sondern „Geldstrafen folgen“. Sie werden, unweigerlich. Damit jeder weiß: füge dich, oder du wirst abkassiert. Und das gegenüber Menschen, von denen fast 2 Millionen innerhalb einer Woche arbeitslos, in Kurzarbeit oder vom Verlust der Existenz bedroht waren.
„MSN“ wird am 2. April 2020 noch deutlicher. 12 Leute feierten in ihren Privaträumen in Innsbruck.
„Nachdem seine Identität festgestellt worden war, wurde ihm mitgeteilt, dass die Abhaltung solch einer Party ein strafbarer Tatbestand im Sinne des Covid-Gesetzes ist und er diesbezüglich nun angezeigt wird.“
Merkt das jeder? „Ein strafbarer Tatbestand im Sinne des Covid-Gesetzes“. Zitat der Polizei, nicht irgend ein Hoppala eines Journalisten. Was daran ist jetzt für Normalbürger missverständlich, Herr Anschober, Herr Nehammer?
„Bei den weiteren durchgeführten Ermittlungen konnten schlussendlich noch 11 weitere Teilnehmer dieser "an Schwachsinn nicht zu überbietenden Corona-Party" (Nehammer) ausgemittelt werden. Nach Abschluss der Ermittlungen werden gegen die zwölf Personen Anzeigen wegen Übertretung nach dem Covid-Maßnahmengesetz an die zuständigen Behörden erstattet.“
Ach, Herr Nehammer, neben ihren Kappelträgern wurden Sie also selbst auch noch zitiert, und obwohl Sie wussten, dass es sich bei einer solchen Party um eine, egal wie dumme, niemals verbotene Privatveranstaltung handelte, pfiffen Sie Ihre Beamten nicht zurück? Obwohl Sie genau wussten, dass es in Privatwohnungen gar keine „Übertretung des Covid-Maßnahmengesetzes“ geben kann, weil es dort gar nicht wirkt, unterstützten SieIhre eigenen Beamten sogar bei verfassungswidrigen Eingriffen?
Sogar Anwälte, auch das möchte ich mal klarstellen, sind anscheinend den angeblichen „Missverständnissen“ aufgesessen. Diese Kanzlei veröffentlicht noch am 7. April 2020:
„Ein Treffen mehrerer Personen, um sich sozial auszutauschen, ist derzeit ebenfalls untersagt. Bei einer Zuwiderhandlung ist eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 3.600,-- vorgesehen.“
Kein Hinweis, dass das in privaten Räumen gar nicht gilt. Nur die nachgeschobene Drohung:
„Auch besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Verurteilung...“
Und nun auf einmal war das alles nur ein Missverständnis. Ach was, ein Spaß. Ein Aprilscherz, ein bisschen vorgezogen, damit man mehr Zeit zum Lachen hat. Und ein unfähiger Totalversager wie Anschober findet eine Diskussion darüber „bizarr“?
Ich finde es bizarr, dass der Oberste Hüter der Verfassung und Freiheitsrechte schweigend dem verfassungswidrigen Treiben seiner Parteifreunde und deren aktiver Hilfe beim Aufbau einer verfassungswidrigen Willkürexekutive zuschaut. Oder nein, bizarr ist falsch: ich finde es typisch österreichisch.
In einem Rechtsstaat wären Anschober und Nehammer bereits aus dem Amt entfernt und angeklagt.
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