Einspruch, Herr Tögel!

 
»Sollen Ungeimpfte zahlen, wenn sie auf der Intensiv landen?« fragt sich Andreas Tögel bei Ortner, und meint: im Prinzip ja! Nun, so sehr ich Herrn Tögel im Allgemeinen schätze — aber man darf ein paar Einwände haben, wenn er etwa argumentiert:
Beim Pensionssystem geht es vielmehr um Mittel, die entweder (wie in Chile) aus einem individuell aufgebauten Kapitalstock an deren Eigentümer fließen, oder aber um ein Umlagesystem, in dem die Aktiven jene Beiträge abliefern, die umgehend an die Pensio-nisten ausgezahlt werden. Das hat mit einer Versicherung exakt Nullkommanix zu tun.
Nein, das hat mit einer Versicherung exakt gleichviel zu tun, wie jede x-beliebige Er-und Ablebens-versicherung in der Rentenvariante (die es ja schon immer gab und gibt). Und die gescholtene Pensionsversicherung hat im Gegensatz zur Krankenversicherung sogar weniger »sozial(istisch)e« Elemente an sich, als die Krankenversicherung! Denn die Pensionshöhe hängt sehr wohl von der Höhe der gezahlten Beiträge ab (wogegen der gebrochene Hax'n beim Generaldirektor nicht wirklich teurer zu reparieren ist als bein Hilfsarbeiter, unterschiedlich hohe Beiträge dafür also tatsächlich Um-verteilung pur sind).

Sie berücksichten nämlich nur die (in der Tat nicht allzu hohe) Komponente »Versterben vor Pensions-antritt«! Daß es aber geradezu klassisch "versicherungsmäßig" ist, die Frage der Dauer des Renten-bezugs »abzusichern«, lassen Sie außen vor. Und es gibt halt 80-jährige Hilfsarbeiter, die dadurch mehr Rente bekamen als ein Generaldirektor, der zwei Jahre nach Pensionierung an einem Herzinfarkt verblich. Ist so — aber ist exakt so wie meine KFZ-Haftpflicht, die ich seit Jahrzehnten zahle, ohne sie jemals in Anspruch genommen zu haben ...

Und was die Frage der Selbstbehalte betrifft: wenn man bei Pensonen, die nicht mit einer der jetzt angebotenen Spritzen einverstanden sind, über Selbstbehalte schwadroniert — dann aber bitte auch Selbstbehalte für die an Injektionsfolgen Leidenden!

Denn ersten gibt es doch — nach offiziellem Narrativ — nie und nimmer eine »Impfpflicht« (ihre Ver-weigerung wird halt nur ganz gezielt seeeehr ungemütlich für die Betroffenen gemacht)! Also entschließen sich Spritzwillige ebenso wie die Spritzenverweigerer aus freien Stücken dazu. Warum also kein Selbstbehalt für die Myokarditis, trombosebedingte Beiamputation oder Rehabilitation nach dem Schlaganfall nach der Spritze? Ach so, da könne man ja nicht nachweisen, daß das mit der Spritze kausal zusammenhängt? Und den kausalen Zusammenhang im Gegenfall kann man aber? Mittlerweile erkranken Gespritzte ebenso wie Nichtgespritzte. Also: wo ist die schlüssige Begründung dafür?

Zweitens kommen Injektionsfolgen bei den jetzigen »Wundermitteln« ja ohnehin nie-nie-niemals vor, außer in gaaaanz seltenen Ausnahmefällen (sofern man dem offiziellen Narrativ glauben mag), also betrifft so ein Selbstbehalt ja ohnehin nur ganz wenige.

Ach ja, Herr Tögel, noch eine kleine Anregung! Sie erwähnen als Selbstbehaltskandidaten die Giftler, Raucher, Säufer und Fettleibigen. Bei der Aufzählung haben Sie leider, leider, auf die munteren Hinterlader vergessen, deren lebenslange HIV-Medikation ein Lawine kostet und auch von den sexuell normal Orientierten mitgetragen werden muß. Aber offenbar ist das eine Heilige Kuh, von der auch Sie sich hüten, Notiz zu nehmen ...
 
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Aktualisierung: auf LePenseurs gestrige Anmerkungen replizierte Herr Ing. Andreas Tögel wie folgt:
Verehrter Penseur,

es geht mir weder um Rechthaberei noch um semantische Feinheiten, aber auch eine private “Lebensversicherung” ist halt weniger eine Versicherung gegen ein Risiko, son-dern ein Ansparsystem, der Aufbau eines Kapitalstocks, aus dessen Erträgen (und mittels dessen Verbrauchs) die später auszuzahlende Rente fließt. Wie auch immer man das Ding benennt – es wird dadurch trotzdem nichts anderes draus.
 
Das ist zwar alles (insbes. die weiteren Darlegungen) sehr schön, aber hinsichtlich des ersten Absatzes trotzdem nicht richtig: die Rentenversicherung — und zwar egal, ob ziemlch »russisch« (wie der Wiener sagt) im Umlageverfahren, oder versicherungsmathematisch korrekt im Kapitaldeckungs-verfahren — ist eine echte Versicherung, denn sie versichert das Risiko der Lebensdauer. Damit eben der 99-jährige nicht wegen »Untersterblichkeit« ohne Rente dasteht, auch wenn diese an sich durch seine lebenslang eingezahlten Beträge nicht mehr gedeckt ist. Das ist der Versicherungscharakter der Rentenversicherung! Mit Tögels anderen Klarstellungen gehe ich natürlich konform!


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