Fußnoten zum Dienstag

von Fragolin

 

Unvaccinated lives matter.

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Samstag in Wien. Keiner darf fehlen!

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Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit erleben wir, dass der Zustand der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit ein strafbewehrtes Verbrechen darstellt.

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Ich glaube, es ist auch eher selten, dass Maßnahmen zum Schutz der individuellen körperlichen Unversehrtheit als Verwaltungsübertretung geahndet werden.

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In Deutschland wird ein eigener militärischer „Krisenstab Corona“ gebildet. Die neue Regierung will laut Christian Lindner beim Durchimpfen der Bevölkernden „vom Reden zum entschlossenen Handeln“ kommen, wie immer man diesen nur wenig kryptischen Spruch interpretieren möchte. Deshalb wird das Militär zum von der Verfassung her eigentlich kaum zu argumentierendenInlandseinsatz in Stellung gebracht. In Verbindung mit den letzthin vernommenen Wortmeldungen von „2G über das ganze Jahr 2022“ (Jens Spahn) bis zur „strengen Quarantäne(Anm.: Hausarrest) für Ungeimpfte“ (Friedrich Merz) ahnt man, was kommt. Die Hamburger Wachtel hat sich kurz vor ihrem Abgang mit der letzten Seite des Grundgesetzes den voluminösen Hintern gewischt, ihre Nachfolger halten sich nur noch an das blütenweiße Klopapier.

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Wenn eine Regierung Krankenhäuser schließt, Intensivbetten abbaut, Pflegepersonal feuert und die Armee an die Heimatfront ruft, dann ist es mit hundertprozentiger Sicherheit kein Virus, gegen das sie zu kämpfen plant.

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Nachdem in Österreich mit einem schlappen halben Jahr Haft für „Impfverweigerer“ gedroht wird, müssen deutsche Hardliner gleich beweisen, dass sie noch viel faschistischer und menschenfeindlicher sein können als Österreich – immerhin nagt es einigen anscheinend immer noch an der Ehre, dass der größte deutsche Verbrecher ausgerechnet ein Ösi war. Und so ergehen sich kreative Rechtsbeuger in den Medien geradezu orgiastisch und hosenfeucht in Phantasien, dass man Menschen, die sich wiederholt und renitent dem Ansinnen der Teilnahme an einem Genexperiment widersetzen, auch locker zwei Jahreeinbuchten kann.

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Ach ja, Frage an die Rechtsexperten hier: Wenn ich den behördlich angeordneten „Impftermin“ wahrnehme, mich aber weigere, den Haftungsausschluss zu unterschreiben bzw. verlange, dass der Impfarzt eine Haftungsverpflichtung unterschreibt, bevor er mir den „Pieks“ geben darf – was ja unweigerlich dazu führen wird, dass der die Nadel schnell wieder wegsteckt – gilt das dann auch als „verweigerter Termin“? Ich weigere mich ja nicht, ich stelle nur Bedingungen zum Selbstschutz.

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Zitat zum Tage:

Das Problem mit der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel sind, während dumme Menschen voller Vertrauensind."- Charles Bukowski

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Und nicht vergessen: Samstag in Wien. Keiner darf fehlen!

Die Zeit für friedlichen Protest wird eng. Es müssen so schnell wie möglich so viele wie möglich kommen.

In meinem Magen beginnt es schon zu grummeln, der morgige Krankenstand kündigt sich immer deutlicher an. Ich werde wohl einen Minilockdown machen müssen, inklusive kompletter Einkaufsverweigerung. Nicht auszudenken, wenn viele auf diese Idee kämen...


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