von LePenseur
... daß der österreichische Verfassungsgerichtshof aufgewacht ist? Man könnte es fast glauben, wenn man den Fragenkatalog in derzeit laufenden Verordnungsprüfungsverfahren, den der VfGH am 26. Jänner 2022 an den Sozial-, Gesundheits-, Pflege und Konsumentenschutzminister absandte, durchliest. Wenn das nicht bloß eine Alibiaktion zur Schubladisierung sein sollte, braucht Minister Mücke außerordentlich gute Argumente, die Verfassungsmäßigkeit der Covid19-Verordnungen zu untermauern. Doch: woher nehmen und nicht stehlen ...?
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