Warum ist Papst Benedikt emeritiert oder gar desertiert? Die plausibelste aller Spekulationen

von Franz Lechner
 
 
Das offizielle Narrativ datiert den folgenschwersten Wendepunkt der modernen Kirchengeschichte auf den elften Februar 2013, den Tag, an dem Papst Benedikt der Sechzehnte vor dem Konsistorium überraschend seine Demission ankündigte und dafür schwindende körperliche und geistige Kräfte anführte. Wie die folgenden zehn Jahre zeigen sollten, entsprach diese Begründung nicht der Wahrheit. Hingegen verdichteten sich jedoch abseits der vatikanischen Verlautbarungen zeitgenössische Dokumente und zeitliche Abfolgen zu einer Indizienkette, die ein weitaus dramatischeres Szenario zeichnet, nämlich die gezielte finanzielle Strangulierung des Vatikans durch internationale Bankennetzwerke unter der Ägide der US-amerikanischen Obama-Administration. 
 
Im Zentrum dieser Geopolitik stand das weltweite Interbanken-Zahlungssystem SWIFT, das rechtlich belgischem Recht unterliegt, faktisch jedoch unter starkem Einfluss des US-Finanzministeriums steht. Um den Jahreswechsel 2012 und 2013 geriet die Vatikanstadt in eine beispiellose finanzielle Isolation, als die Deutsche Bank Italia im Auftrag der italienischen Zentralbank sämtliche Bankomat-Dienste auf dem Staatsgebiet des Vatikans sperrte. Offiziell wegen mangelnder Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche war der Vatikan ab dem ersten Jänner 2013 finanziell vollständig gelähmt und die Vatikanbank IOR de facto vom globalen Zahlungsverkehr abge-schnitten. Dass diese Sperre exakt in eine Phase kirchenpolitischer Spannungen mit Washington fiel und nur wenige Stunden nach Benedikts Rücktrittsankündigung am zwölften Februar 2013 schlagartig wieder aufgehoben wurde, gilt Kritikern als Beleg für den Einsatz des SWIFT-Systems als erpresserische Waffe. 
 
Das Hauptargument aller Bestreiter einer solchen externen Erpressung beruht zwar auf dem Umstand, dass Benedikt selbst bis zu seinem Tod stets die absolute Freiwilligkeit seines Entschlusses betonte, doch erweist sich dieses Dementi unter den Prämissen des kanonischen Rechts und der Logik staatspolitischer Verantwortung als das Produkt einer unentrinnbaren Zwangslage. Hätte eine Erpressung stattgefunden, so konnte Benedikt gar nicht anders, als sie kategorisch zu bestreiten, da er erstens vor der Weltöffentlichkeit nicht hätte eingestehen können, das Konsistorium belogen zu haben. Zweitens hätte das Offenlegen der Erpressung den internationalen Druck auf die Kirche nicht neutralisiert, sondern von neuem reaktiviert. Drittens und schwerwiegendsterweise hätte dies zu einer kirchenrechtlichen Kernschmelze geführt, da gemäß Canon 332 Paragraph 2 des Codex Iuris Canonici ein päpstlicher Rücktritt nur dann gültig ist, wenn er frei geschieht. Ein Rücktritt unter erpresserischem Zwang wäre absolut nichtig gewesen, wodurch Benedikt im Amt verblieben und der im März 2013 gewählte Franziskus juristisch augenblicklich zum Gegenpapst degradiert worden wäre. Um die Weltkirche vor diesem institutionellen Chaos und einem Schisma zu bewahren, musste Benedikt bei seiner Geschichte bleiben, weshalb sein Dementi keinen historischen Wert besitzt. 
 
Die Annahme, er sei aus reiner Resignation oder Altersmüdigkeit geflohen, widerspricht zudem fundamental der Struktur seines Charakters. Gewiss war Joseph Ratzinger kein physischer Kämpfertyp vom Schlage eines Johannes Paul des Zweiten, der sein Martyrium bis zum letzten Atemzug inszenierte, sondern ein bayerischer Pflicht-ethiker. Wäre Johannes Paul II in eine derartige Ecke gedrängt worden, hätte er sich vermutlich mit der Wucht einer historischen Ikone dagegen gestemmt, den Kampf gesucht, die Mechanismen offengelegt und wäre von einem Apparat, der längst von internen Widerströmen und Karrieristen durchsetzt war, in den Chor der Öffent-lichkeit hinein als gebrochener, paranoider oder unzurechnungsfähiger Egomane dargestellt worden, während Benedikt XVI diesen heroischen, laut Lärm heischenden Weg des physischen Widerstands nie besaß noch gehen wollte, weil seine Natur die des leisen, leidenden Gelehrten und des demütigen Arbeiters im Weinberg des Herrn war, der den Skandal des offenen Krieges innerhalb der heiligen Mauern scheute wie das Feuer. 
 
Dennoch hat er sich im Ruhestand keineswegs in die komplette Resignation oder ins geistige Nirwana ver-abschiedet, sondern hielt in den Fragen, die seinem theologischen Gewissen als unantastbar galten, moralisch und geistig die Stellung, was sich besonders in seinem Zusammenwirken mit Kardinal Robert Sarah und dem gemeinsamen Buch zur Verteidigung des Priesterzölibats im Angesicht der Reformbestrebungen der Amazonas-Synode zeigte, womit er wie ein aus der Tiefe des Raumes agierender Wächter des Dogmas wirkte, der dem amtierenden Pontifex unmissverständlich in die Suppe spuckte. Er blieb auf eine eigentümliche, fast symbolische Weise auch in seiner Rolle verhaftet und legte den Titel des Papstes nie völlig ab, denn statt nach seinem Rücktritt im Februar 2013 wieder zum einfachen Kardinal Joseph Ratzinger zu werden, behielt er den weihevollen Titel eines Papstes emeritus, trug weiterhin die weiße Soutane ohne die Mozzetta, behielt den päpstlichen Doppel-namen Benedikt bei und erteilte seinen Segen mit apostolischer Autorität, wodurch er sich selbst im Status des Rücktritts eine spirituelle Präsenz bewahrte, die von den Gläubigen als fortwährende geistliche Gegenwartsform eines nicht gänzlich abgelegten Amtes verstanden wurde.
Diese beispiellose Entscheidung war ein kanonisch völlig unvorbereiteter, kirchenrechtlicher Grenzfall, der das Gefüge des vatikanischen Protokolls von Grund auf erschütterte und zur fast unheimlichen optischen Wahr-nehmung führte, dass es nun auf einmal zwei Männer in Weiß im Vatikan gab. Alles dies, samt der Beibehaltung des päpstlichen Wappens, passte nicht in das traditionelle Schema eines reinen Rücktritts, sondern schufe eine hybride, im kanonischen Recht nicht definierte Zwischenwelt, in der das Amt des Petrus von einer aktiven Ausübung in eine rein kontemplative, aber symbolisch anwesende Existenzform überführt wurde. Kritiker und Theologen wiesen immer wieder darauf hin, dass der Codex Juris Canonici zwar den Amtsverzicht eines Papstes regelt, aber eben mit keinem Wort einen Papst emeritus vorsieht, wodurch diese frei gewählte Formel des emeritierten Papsttums zu einem gewollten oder ungewollten Schild wurde, das jene doppelte Realität konservierte, die den traditionalistischen und konservativen Flügel der Kirche über seinen Tod hinaus als Orientierungspunkt diente.
Auch in dieser Diffusität oder Ambivalenz liegt eine tiefe Tragik dieser historischen Gestalt, die im heroischen Versuch, die Institution vor dem finanziellen Ruin zu bewahren, durch ein erzwungenes Opfer genau jenen Kräften die Schleusen öffnete, die er zeit seines Lebens bekämpft hatte, und so den Weg für einen Nachfolger freimachte, dessen theologische Ausrichtung er im tiefsten Inneren als zerstörerisch ansehen musste.
 

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